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Baulexikon
Einlieger
Unter einem Einlieger versteht man eine Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung eine untergeordnete Rolle hat. Eine Einliegerwohnung muss nicht abgeschlossen sein, aber eigenständig vermietbar sein. Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich auch, dass der Einlieger keinen "offiziellen", gesonderten Zugang zum Freien hat, da man sonst von einem Zweifamilienhaus sprechen würde.