Das Erbbaurecht – Ansicht eines Neubaugebiets von oben

Das Erbbaurecht: Eigene Immobilie auf fremdem Grund bauen

Besonders in Städten und dicht besiedelten Gemeinden ist es oft schwer, ein leeres Baugrundstück zu finden. Existieren dort Freiflächen, befinden sie sich in der Regel bereits im Besitz von Stadt, Land, Kirche oder Privatpersonen. Wenn Sie Glück haben, erlaubt Ihnen der Besitzer trotzdem, dort Ihr Haus zu bauen – ohne dass Sie das Grundstück vorher kaufen müssen. Das ermöglicht das Erbbaurecht. Was dieses im Detail beinhaltet, erläutern wir hier.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist das Erbbaurecht?

Gemäß § 94 des BGB ist ein Bauwerk stets als fester Bestandteil eines Grundstücks anzusehen. Das Erbbaurecht ermöglicht es jedoch, das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum am Grundstück getrennt zu betrachten. Es befähigt Sie also dazu, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, ohne das dazugehörige Grundstück zu erwerben. Der Besitzer des Grundstückes erteilt Ihnen das Recht, die Fläche während der vereinbarten Vertragslaufzeit zu nutzen – zu bebauen, zu bewohnen und zu bewirtschaften. Dafür zahlen Sie einen Erbbauzins, der einer monatlichen Miete gleichkommt. Im Gegenzug werden Sie im Grundbuch als Erbbauberechtigter vermerkt. 

Das Erbbaurecht an einem Grundstück lässt sich weitervererben, zum Beispiel an die nachfolgende Generation, die das gebaute oder gekaufte Haus übernimmt. Es lässt sich aber auch mittels einer Vertragserneuerung verlängern. Doch Achtung: wird der Vertrag nicht verlängert und läuft aus, gehen sowohl Grundstück als auch Immobilie in den Besitz des Erbbaurechtsgebers über.

Die Dauer des Erbbaurechts

Die Laufzeit des Erbbaurechts ist gesetzlich nicht festgelegt. Oft hängt die Dauer vom jeweiligen Nutzungsrecht und dem entsprechenden Vertragsschluss ab. Da es sich bei einer Immobilie um eine langfristige Investition handelt, werden Verträge meist für einen Zeitraum zwischen 70 und 99 Jahren geschlossen. Kürzere Laufzeiten sind möglich und gelegentlich auch sinnvoll – zum Beispiel im Fall von Gewerbeimmobilien.

Das Erbbaurecht – Bau eines Rötzer Ziegelhauses mithilfe eines Krans

Was kostet das Erbbaurecht?

Wer auf fremdem Grund baut, zahlt für das Grundstück eine monatliche oder quartalsweise Pachtgebühr – den sogenannten Erbbauzins. Dieser ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei mit dem Erbbaurechtsgeber verhandelbar. Üblicher Weise liegen die Erbbauzinsen zwischen 2 und 6 Prozent des Bodenwertes inklusive der Erschließungskosten. 

Beispiel Erbbauzinsberechnung (Quelle Erbbaurechtsverband): 

  • Grundstückfläche: 500 m2
  • Bodenwert: 100 €/m2
  • vereinbarter Erbbauzinssatz: 3,1 % 

    -> jährlicher Erbbauzinsbetrag: 500 m² x 100 €/m² x 3,1 % = 1.550 €

Apropos Finanzierung:

Wer auf eine finanzielle Förderung vom Staat hofft, für den stellt das Erbbaurecht keine Nachteile dar. Denn auch als Erbbaurechtsnehmer können ganz regulär Fördergelder beantragen. In unserem Blogbeitrag „Sparen beim Hausbau: KfW-Förderung und Co.“ erfahren Sie mehr zum Thema Förderungsmöglichkeiten.

Welche Rechte hat der Erbbaurechtsnehmer?

Das Erbbaurecht gleicht dem Eigentumsrecht. Demzufolge kann das Haus mitsamt dem zugehörigen Erbbaurecht verkauft oder vererbt werden. Auch An- und Umbauten am Gebäude sind problemlos möglich. Ob der Erbbaurechtsgeber, also der Besitzer des Grundstückes, ein Mitspracherecht an derartigen Veränderungen besitzt, beschließt der Vertrag. Oft sieht dieser jedoch Zustimmungsvorbehalte für den Weiterverkauf des Gebäudes oder dessen spezifische Nutzungsformen vor.   

Der Deutsche Erbbaurechtsverband

Der Deutsche Erbbaurechtsverband ist ein Zusammenschluss von Erbbaurechtsgebern sowie Dienstleistern der Baubranche. Er sieht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht, vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber der Öffentlichkeit, den Medien sowie der Politik und der Verwaltung. Zudem bietet er Mitgliedern eine Plattform zum fachlichen Austausch.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband informiert in Form von Seminaren, dem jährlich stattfindenden Erbbaurechtskongress, aber auch auf seiner Webseite www.erbbaurechtsverband.de.

Sie möchten lieber Ihr eigenes Grundstück bebauen? In unserem Blogbeitrag „Grundstückssuche: So finden Sie das passende Baugrundstück“ finden Sie Tipps, worauf Sie bei der Grundstückssuche achten sollten.