Bauherrenpflichten

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Bauherrenpflichten

Bauherrenpflichten: Welche Verantwortung und welche Absicherung hat der Bauherr beim Hausbau?

Ein Bauvorhaben ist ein komplexes Projekt, bei dem viele Beteiligte mitwirken. Doch ganz gleich, ob mit Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer gebaut wird: Die Hauptverantwortung trägt immer der Bauherr. Vielen privaten Bauherren ist jedoch nicht bewusst, welche rechtlichen und organisatorischen Pflichten auf sie zukommen – insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Koordination und Kommunikation auf der Baustelle. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Aufgaben Bauherren während der Bauphase wahrnehmen müssen und welche Bedeutung die Baustellenverordnung dabei hat.


Was ist ein Bauherr?

Der Bauherr ist die Person, die ein Bauprojekt initiiert, plant, beauftragt und finanziert. In der Praxis kann ein Bauherr also eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Stelle sein. Auch wenn viele Aufgaben an Planer oder Bauunternehmen delegiert werden können, bleibt die übergeordnete Verantwortung beim Bauherrn.

Bauen mit Bauträger

Ein Bauträger übernimmt Planung und Bau in eigener Verantwortung und verkauft das fertige Objekt. Für Bauherren bedeutet das weniger organisatorischer Aufwand, doch sie sollten trotzdem ihre Rolle nicht unterschätzen – etwa bei Abnahmen, Genehmigungen oder dem Einhalten von Sicherheitsvorgaben.

Bauen mit Architekt

Beim Bauen mit einem Architekten behält der Bauherr die volle Kontrolle über das Projekt. Der Architekt unterstützt bei Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Dennoch liegt die Gesamtverantwortung – auch für die Auswahl und Koordination der Firmen – beim Bauherrn.

Bauen mit Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer übernimmt alle Bauleistungen und koordiniert die beteiligten Firmen. Der Bauherr hat hier vor allem die Aufgabe, Verträge klar zu definieren und die Projektentwicklung aktiv zu begleiten.

Bauen mit Fertighausanbieter

Fertighausanbieter liefern standardisierte Lösungen mit hoher Planungssicherheit. Dennoch muss der Bauherr oft selbst Genehmigungen einholen, Erschließungsmaßnahmen veranlassen oder sich um die Baustellenkoordination kümmern.


Die Bauphase bei ihrem Projekt – mehr als nur Zuschauen

Mit dem Baubeginn beginnt für den Bauherrn eine besonders pflichtreiche Phase. Neben der Überwachung von Terminen und Kosten müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Hierzu zählt vor allem die Baustellenverordnung.

Die Rolle des Bauherrn während der Bauphase

Auch wenn viele Aufgaben an Bauleiter, Architekten oder Sicherheitskoordinatoren übergeben werden, bleibt der Bauherr in der Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass die Arbeiten auf seiner Baustelle ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden.


Einhaltung der Baustellenverordnung: Was Bauherren wissen müssen

Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine gesetzliche Vorschrift, die Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen regelt. Auch private Bauherren sind davon betroffen – vor allem dann, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind.

Pflichten aus der Baustellenverordnung

Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo), wenn mehrere Firmen beteiligt sind
  • Erstellung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Koordination der verschiedenen Gewerke zur Vermeidung von Gefährdungen
  • Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Konkrete Aufgaben und Pflichten eines Bauherrn

Ein erfolgreicher Bau hängt stark davon ab, dass der Bauherr aktiv mitwirkt und seine Verantwortung wahrnimmt. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:

Projektorganisation

Festlegen des Bauziels und Budgets-Auswahl geeigneter Planer und firmenklare vertragliche Regelungen mit allen Beteiligten.

Kommunikation

Regelmäßiger Austausch mit Architekten, Bauleitern und ausführenden Unternehmen.

Reaktionsschnelle bei Rückfragen und Entscheidungen.

Überwachung und Kontrolle

Kontrolle von Terminen, Qualität und Kosten-Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Handlungsempfehlungen für Bauherren

Frühzeitig informieren um Verzögerungen zu vermeiden: Nutzen Sie unabhängige Informationsquellen und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich oder bautechnisch beraten.

Verantwortlichkeiten schriftlich regeln: Klare Verträge helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Sicherheitsaspekte ernst nehmen: Die Beachtung der Baustellenverordnung schützt nicht nur Dritte, sondern auch den Bauherren selbst.

Dokumentation führen: Halten Sie alle wichtigen Entscheidungen und Abläufe für Ihr Eigenheim schriftlich fest.


Bauherrenpflichten – Ihre Verantwortung vor, während und nach dem Hausbau


Ein Bauvorhaben ist nicht nur ein finanzielles Großprojekt, sondern auch eine organisatorische und rechtliche Herausforderung. Als Bauherr tragen Sie die Gesamtverantwortung für Ihr Eigenheim – auch wenn Sie Architekten, Bauleiter oder Unternehmen beauftragen.

Pflichten eines Bauherrn vor dem Hausbau

Stellen des Bauantrags

Bevor der erste Spatenstich erfolgen darf, ist ein genehmigter Bauantrag für Ihren Bauplatz erforderlich. Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass dieser vollständig und korrekt bei der zuständigen Baubehörde eingereicht wird – in der Regel übernimmt das ein Architekt oder Planer in Ihrem Auftrag.

Verkehrssicherheit der Baustelle

Schon vor Beginn der Bauarbeiten müssen Sie sicherstellen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Zufahrtswege, Absperrungen und Beschilderungen müssen rechtzeitig eingerichtet, beantragt und überprüft werden. Dies ist besonders wichtig bei Grundstücken mit öffentlichem Zugang.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo)

Sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind, müssen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, eine Vorankündigung bei der zuständigen Behörde einzureichen und – je nach Projektumfang – einen SiGe-Plan zu erstellen.

Meldepflichten

Als Bauherr müssen Sie verschiedene Behörden über den Beginn der Bauarbeiten informieren. Dazu zählt insbesondere die Bauaufsichtsbehörde. Gegebenenfalls sind auch Meldungen an die Berufsgenossenschaft oder die Gemeinde notwendig.

Pflichten des Bauherrn während des Hausbaus

Mitwirkungspflicht gegenüber den Gewerken

Sie sind verpflichtet, allen ausführenden Firmen alle relevanten Informationen bereitzustellen und erforderliche Entscheidungen zeitnah zu treffen. Dazu gehören Pläne, Ausführungsdetails oder Änderungen im Bauablauf.

Anzeigepflicht für Unfälle

Kommt es auf Ihrer Baustelle zu einem Arbeitsunfall, sind Sie verpflichtet, diesen umgehend bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden – sofern die Meldepflicht nicht bereits vom ausführenden Unternehmen übernommen wurde. Informieren Sie sich vorab über die Zuständigkeiten, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Verkehrssicherung weiterhin beachten

Auch während der Bauphase müssen Sie sicherstellen, dass Baustelle und Zufahrten gesichert sind – z. B. durch Bauzäune, Beleuchtung oder Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände.

Kontrolle der Ausführung

Auch wenn Sie Fachleute beauftragen: Sie bleiben in der Verantwortung, das Baugeschehen zu überwachen – idealerweise mithilfe eines unabhängigen Bauleiters oder Sachverständigen.

Pflichten des Bauherrn nach dem Hausbau

Abnahmepflicht

Sobald die Bauleistungen fertiggestellt sind, müssen Sie diese formell abnehmen. Die Abnahme ist ein juristisch wichtiger Schritt: Ab diesem Zeitpunkt geht die Verantwortung (z. B. bei Mängeln oder Gefahren) auf Sie über. Prüfen Sie alle Leistungen sorgfältig – idealerweise mit einem Fachmann.

Zahlungsverpflichtung

Mit der Abnahme werden in der Regel auch letzte Rechnungen fällig. Achten Sie darauf, dass alle Zahlungen auf Basis geprüfter und vereinbarter Leistungen erfolgen. Zahlungen sollten nur erfolgen, wenn keine wesentlichen Mängel mehr vorhanden sind.

Dokumentation und Unterlagen

Sie müssen alle relevanten Unterlagen aufbewahren – z. B. Pläne, Genehmigungen, Abnahmeprotokolle und Prüfberichte. Diese können bei späteren Umbauten oder beim Verkauf der Immobilie wichtig werden.


Rechte von Bauherren – Was Sie als Auftraggeber einfordern dürfen

Neben zahlreichen Pflichten haben Bauherren auch weitreichende Rechte, die sie während des gesamten Bauprojekts in Anspruch nehmen können – und sollten. Diese Rechte dienen nicht nur dem Schutz vor Mängeln und Mehrkosten, sondern ermöglichen auch eine aktive Mitgestaltung und Kontrolle des Bauvorhabens.

Vertragsgestaltung nach Ihren Vorstellungen

Als Bauherr sind Sie Auftraggeber und somit berechtigt, sämtliche Verträge mit Architekten, Bauunternehmen, Handwerkern oder Generalunternehmern individuell zu verhandeln. Sie bestimmen den Leistungsumfang, Fristen sowie Verantwortlichkeiten. Prüfen Sie jeden Vertrag sorgfältig oder lassen Sie ihn von einem Experten bewerten.

Transparenz und Auskunftspflicht

Sie haben jederzeit das Recht auf vollständige Einsicht in alle Planungsunterlagen, Baubeschreibungen, Kostenaufstellungen und Baufortschritte. Architekten, Planer und Bauleiter sind verpflichtet, Sie regelmäßig und verständlich über den Stand des Projekts zu informieren.

Tipp: Bestehen Sie auf schriftliche Protokolle von Baubesprechungen.

Recht auf Mängelbeseitigung

Entspricht eine erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Standards, haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Das gilt sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre nach Abnahme).

Zugang zur Baustelle

Als Grundstückseigentümer dürfen Sie Ihre Baustelle jederzeit betreten – auch während der Bauarbeiten. Um reibungslose Abläufe nicht zu stören, empfiehlt sich jedoch eine vorherige Absprache mit dem Bauleiter oder verantwortlichen Unternehmen.

Recht auf Abnahmeverweigerung bei Mängeln

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Schritt: Sie markiert den Übergang der Verantwortung vom Bauunternehmen auf Sie als Bauherrn. Stellen Sie erhebliche Mängel fest, dürfen Sie die Abnahme verweigern oder diese nur unter Vorbehalt durchführen.

Rücktrittsrecht bei gravierenden Vertragsverletzungen

Kommt ein Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach (z. B. bei massiven Bauverzögerungen oder mangelhafter Ausführung), können Sie – nach vorheriger Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Mitspracherecht bei Bauentscheidungen

Auch wenn Sie mit Architekten oder Bauträgern arbeiten, bleiben grundlegende Entscheidungen in Ihrer Hand. Sie dürfen Materialien, Raumaufteilungen, technische Ausstattungen und viele weitere Details mitbestimmen.

Recht auf unabhängige Beratung

Als privater Bauherr können Sie jederzeit externe Experten hinzuziehen – z. B. Sachverständige, Baujuristen oder Energieberater. Diese unterstützen Sie bei wichtigen Entscheidungen oder Abnahmen und stärken Ihre Position gegenüber Auftragnehmern.


Haftung und Absicherung des Bauherrn

Als verantwortliche Person für das Bauvorhaben haften Sie für bestimmte Schäden oder Verstöße – unabhängig davon, ob Sie selbst bauen oder bauen lassen.

Bauherrenhaftung

Verkehrssicherungspflicht: Sie haften für Schäden, die durch mangelnde Absicherung der Baustelle entstehen.

Verletzung gesetzlicher Vorgaben: Verstöße gegen Sicherheits- oder Meldepflichten können Bußgelder nach sich ziehen.

Unfälle auf der Baustelle: Ohne entsprechende Delegation und Kontrolle kann auch hier eine Mitverantwortung entstehen.

Ihre Absicherungsmöglichkeiten mit der passenden Versicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Dritten ab, z. B. wenn ein Fußgänger durch herunterfallendes Baumaterial verletzt wird.

Bauleistungsversicherung: Sichert Schäden am Bauwerk durch äußere Einflüsse wie Unwetter oder Vandalismus ab.

Rechtsschutzversicherung: Hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen während des Bauprojekts.


****Besonderheiten beim Bau mit Rötzer-Ziegel-Element-Haus

Das Bauen mit einem Rötzer-Ziegel-Element-Haus unterscheidet sich in mehreren Punkten vom klassischen Massivhausbau:

Vorproduktion im Werk: Die Ziegelwände werden industriell vorgefertigt, was eine besonders präzise Bauweise ermöglicht.

Kurze Bauzeit vor Ort: Durch die Elementbauweise reduziert sich die Zeit für die Aufstellung des Rohbaus deutlich.

Planungssicherheit: Die detaillierte Vorplanung erfordert eine frühe Entscheidung, sorgt aber für Kostensicherheit.

Trotz vieler übernommener Aufgaben bleiben Sie als Bauherr in der Pflicht, z. B. bei der Einreichung der Baugenehmigung.


Checkliste Bauherrenpflichten

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Pflichten in einer Checkliste kompakt zusammengefasst.